Vereinsgründung

Auf dem letzten Treffen  am Sonntag, 23. April,  wurde aus den Reihen der Kino-Initiative Marbach der gemeinnützige Verein für KINO, KUNST & KULTUR IM CENTRUM e.V. gegründet. Zweck des Vereins ist "die  Einrichtung, der Betrieb und die Förderung eines Zentrums für kulturelle Veranstaltungen in Marbach am Neckar – für Kino, Theater, Musik, Kunst und Literatur."

Die auf diesem Gründungstreffen beschlossene Satzung sieht die Wahl  von mindestens drei Vorstandsmitgliedern und einem Revisor vor. Gewählt wurde Dieter Marcello als geschäftsführender  sowie Klaus Reinke und Adelheid Krüger als weitere Vorstandsmitglieder, sowie Erika Aeckerle als Revisorin. Darüberhinaus kann der Vorstand Künstler, Sponsoren und andere dem Vereinszweck nahestehende Persönlichkeiten als Mitgliueder in ein Kuratorium berufen, das ihn bei seiner Arbeit unterstützt und berät.

Als unmittelbar anstehende Aufgabe für den Verein geht es um kurzfristige Um- und Ausbauten im ehemaligen OASE-Kino für sanitäre Einrichtungen und Brandschutzmaßnahmen, die bis Mitte Mai abgeschlossen werden sollen. Noch im Mai - so die Planung - möchte der Verein in einer Phase der 'Zwischennutzung' sich und sein Programm mit ersten Veranstaltungen für bis zu 300 Personen  präsentieren. Für einige dieser jetzt anstehenden Aufgaben  haben sich bereits Marbacher Firmen als Sponsoren bereit erklärt.

An den eigentlichen ab Herbst geplanten Umbauten für die Kino-, bzw. Theaterebene wird sich die Firma Theaterbauten aus Erdmannhausen beteiligen, die sich bereits jetzt schon  auf verschiedene Weise für das zukünftige Kino engagiert.


   

Ein CENTRUM im Zentrum von Marbach

KINO

schulkino morgens

kino am nachmittag

abend-/spätprogramm

KUNST

werkstatt

austellungen

installationen

MUSIK

studio

probenraum

konzerte

THEATER

kleinkunst

gastspiele

theaterproben

LITERATUR

literatur-talk

lesungen

literatur + film

 


 

OASE IM CENTRUM  


Vor 39 Jahren wurde das alte OASE–Kino in der Marbacher Güntterstraße 6 geschlossen. Seither diente es als Disco oder als Probenraum für den Kulturverein „Südlich vom Ochsen“, als Supermarkt, als Drogerie und als Möbellager – für lange Jahre ein ungastlicher Ort mitten im Zentrum von Marbach.  

 

Es hat viele Bemühungen gegeben, diese Räume dauerhaft wieder zu beleben. Sie sind immer wieder gescheitert – an den Bauvorschriften, an starren Richtlinien, an kontroversen Interessen und immer wieder am Geld.

Nun hat sich eine Initiative gegründet, hier nach vierzig Jahren wieder ein Kino zu eröffnen, das gleichzeitig auch für Konzerte und Theater geeignet ist. Das Erdgeschoß unter dem neuen Kino in Form einer Arena-Hälfte bietet Platz für ein großes Foyer mit Bistro und Café und viel Raum für Ausstellungen, Kleinkunst, Gesprächsrunden und Lesungen. Mit bis zu 350 Plätzen wollen wir diese Räume als CENTRUM nutzen und sie auch anderen Nutzern und Vereinen anbieten.  

Dabei wollen wir im Gegensatz zum alten Oase-Kino die Filme nicht in der Längsachse sondern quer zur Gebäuderichtung projizieren und auch die Bühne in dieser Richtung bespielen. Dadurch gewinnen wir unter der schiefen Ebene des Kino- und Theaterraums das große Foyer für Veranstaltungen, Café und Bistrobetrieb. 

Das Gebäude wird sich durch die großen Scheiben zwischen den Säulen fast in ganzer Länge zur Güntterstraße hin öffnen; die lange Café-Theke entlang diesen Frontscheiben verbindet Gäste, Passanten und den Verkehr in dieser Marbacher Hauptstraße.

Wir sind zuversichtlich, die für den Umbau und den laufenden Betrieb erforderlichen Gelder aufbringen und erwirtschaften zu können; u. a. können wir dazu öffentliche Mittel der Filmförderung des Landes und des Bundes einsetzen, mit denen der Um- und Ausbau von Filmtheatern und anspruchs­volle Kinoprogramme in Form von Prämien, Zu­schüssen und zinslosen Darlehen gefördert wird. Die notwendigen Eigenmittel wollen wir mit Veranstaltungen und aus dem Verkauf von Sitzplätzen – 1.000 Euro bei 10 Jahre freiem Eintritt oder entsprechend kleinere Beträge und Zeiten – einwerben.

Von der Stadtverwaltung haben wir die grundsätzliche Zustimmung zur Wieder-Umnutzung als Kino und für andere Veranstaltungen – auch schon in der Zwischenphase bis zur Finanzierung, der Baugenehmigung und dem Beginn der Bauarbeiten für die Kino-Theaterebene.

Für die ersten Arbeiten und Aufwendungen, darunter Um- und Einbauten für Brandschutz und sanitäre Einrichtungen, haben wir bereits einige Sponsorenzusagen, um die Räume  für Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen herrichten und schon ab Mai nutzen zu können. Das betrifft insbesondere Lieferung und Einbau einer zusätzlichen Flucht- (Panik-) Tür mit 1,80 m Breite, Anschluß der Sanitäranlagen, aber auch Gratis-Lieferung von Getränken für Veranstaltungen in der Zwischen-Nutzungsphase.

Für diese Sponsoringzusagen, und für die bereits erhaltenen und teilweise schon installierten Arbeits- und Sachspenden, wie eine komplette Küche, der Theken- und Video-racks, Leinwände, Dekorationsmaterial und des Kunstrasens zur Fußball-WM von der Firma Theaterbauten in Erdmannhausen, die auch die Kino-Theaterebene selbst bauen werden, für die Sitzmöbel, die Einrichtung der Telefonanlage, Überprüfung und Umbau der elektrischen Anschlüsse, nicht zuletzt für das nachhaltige Engagement des Eigentümers, des Architekten und die vielfältigen weiteren Ratschläge und Unterstützungen danken wir schon jetzt an dieser Stelle. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir hoffen, daß bis zur festlichen Eröffnung des neuen CENTRUMS uns diese und weitere Unterstützung weiter begleiten wird. 

 

 

 

 

 

 


 

 

AKTUELLES  -  chronologisch

Woche 16 - vom 17. - 23. April

Vorbereitung und Treffen zur Vereinsgründung

Fortführung der Arbeiten zur Zwischennnnutzung:
Entfernen der Kälte-Isolation im ehem. Kühlraum des ehem. Lebensmittelmarktes  
Änerdung der Deckenbeleuchtung

Einbau der Stromversorgung für Starkstrom-Theater-Beleuchtung

 

Ausarbeitung einer Satzung mit Schiedsvereinbarung,
- Vorbereitungstreffen am 20. April; 
- Beschluß auf Gründungsversammlung am 23. April.
  mit Wahl des Vereinsvorstands und der Revisorin.

Woche 15 - vom 10. - 16. April

Vorbereitung auf erste Veranstaltungen ab 20. Mai:

Besprechung mit Württembergischer Landesbühne:
Anforderungen an Theater: Bühne, elektrische Anschlüsse, Beleuchterbrücke, Garderoben und Schminkräume, Zugang für Kulissen.

Vor-Absprachen über Programm für Theaterabende, Kinder- und Jugendstücke. Einzelheiten unter aktivitäten / theater - WLB

Wer Interesse hat - bitte melden, um Stücke vorher anzuschauen.

Montag, 3. April 2006:

Beginn der Aus- und Umbauarbeiten zur Zwischennutzung mit:

Um- und Einbau der Toilettenanlagen für bis zu 300 Gäste

Abbau des Lastenaufzugs zum Untergeschoß

Tieferlegung des Zugangs zu Fluchttür und Herren/Angest.-Toiletten

Einbau einer Fluchttür mit Ausgang Ost zur Güntterstraße 

Brandschutzmaßnahmen im Eingangsbereich

 

Woche vom 27. 3. bis 1. 4. 2006

Einbau einer Theke in großes Fenster

Bau eines fahrbaren Projektionstischs für großes Fenster

Dekoration Trennwand zur Küche

Anlieferung künstlicher Rasen für WM-Projektion

Anschluß ISDN-Telefon- und Internet-Leitung 

 

Woche 12 vom 20.-25. 3. 2006                         

Einladung für Geschäftsleute in der Güntter- und Marktstraße 

Aufbau einer Video- und Computer-Projektionsanlage

Markierung für Bühne und Unterbau des zuküftigen Kino/Theaters

Gestaltung der Schaufenster in der Güntterstraße

 

Woche 10 vom 6. bis 11. März 2006

Protokollierung der für Zwischennutzung erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen

Woche 9 vom 27. 2. bis 4.4.2006

Einzeltreffen mit Sponsoren: Klavier, Getränke

Angebot Versicherung

Begehung des Anwesens mit Architekt Weccard und den Herren Böhler und Seiberling von Stadtbauamt und Ordnungsamt der Stadt Marbach

Woche 8 vom 20. bis 26. Februar

Besprechung mit Volksbank Marbach

Einzeltreffen Sponsoren – Fluchttür

Arbeitsgruppe mit Kunstkreis Marbach: Formen der Zusammenarbeit

Treffen Initiative

Woche 7 vom 13. bis 19. Februar

Müllbeseitigung

Reinigung Räume und Toiletten

Projektvorstellung im Rathaus mit Bürgermeister und allen Amtsleitern

Transport, Aufbau und Anschluß Küche

Tag der offenen Tür

Woche 6 vom 6. bis 12. Februar

Besprechung mit H. Böhler vom Stadtbauamt

1. Treffen mit Architekt Weccard

Treffen mit H. Bernstein von P.A.S.S. – Video-Ausrüstung?

Arbeits-Brunch der Initiativgruppe

Woche 5 vom 30. Januar bis 5. Februar

Pachtvertrag mit Herrn Spieß

Installation Gaszähler

Reparatur Elektro

Überprüfung Gasanlage und Heizung

Erstes Treffen der Initiativgruppe: House Warming Party

 

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Aktivitäten

 

Wir bauen derzeit eine Film- und Kino-AG auf.

Wer Interesse hat an

        Filme anschauen, darüber diskutieren
        Filme lesen, schreiben, drehen (Installationen, Video-Clips, Dokus, fiction)
        Filme schneiden (eigene Filme, found footage, Archivmaterial)
        Filme vertonen, synchronisieren, untertiteln:

bitte melden oder zum nächsten Treffen kommen. 

 

 

Für unsere Video- und Werbe-Installation suchen wir gemeinsam mit dem Stadtarchiv alle Formen privater Film-Aufnahmen zu Marbach: 

Ereignisse, Feiern, öffentliche und Familienfeste und andere Denk- und Sehenswürdigkeiten. 

Wir bieten an, Super-8 oder andere Film-Formate auf  DVD oder VHS zu überspielen. Wer will, kann die Original-Filme anschließend dem Stadtarchiv zur Verfügung stellen.

 

 


Württembergische Landesbühne Esslingen

 

Vorauswahl Stücke der Spielzeit 2005/2006


› Creeps

› Der graue Engel

› Deutschland. Ein Wintermärchen

› Efeu und die Dicke


› Ein Feuerwerk für den Fuchs


› Engel mit nur einem Flügel

› Fremdlinge im eigenen Haus

› Mozart bist du

› Wie Findus zu Pettersson kam

 

 

 


 

 

Presse

 

sorry, wir überarbeiten diesen Teil gerade.

Wir freuen uns aber über alte oder andere interessante Pressematerialien.

 


 

 

KONTAKT:

 

Kinoinitiative Marbach

Güntterstraße 6, 71672 Marbach, 
Telefon (+49) (0)7144 8598-06; mobil: (0)173 343 6964

Konto 375864008  bei der Volksbank Marbach [60490150] - Kinoinitiative

mail: kino@filmmedia.eu

 

V.i.S.d.P.: Dieter Marcello, Schwabstraße 50, 71672 Marbach am Neckar

 

 

 

VEREINSSATZUNG

 

§ 1 Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann  Kino, Kunst & Kultur im Centrum e. V.

Er hat seinen Sitz in Marbach am Neckar.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Einrichtung, der Betrieb und die Förderung eines Zentrums für kulturelle Veranstaltungen in Marbach am Neckar – für Kino, Theater, Musik, Kunst und Literatur.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen im Zusammenwirken von Film und Kino mit anderen Kunst- und Kulturforen.

 

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein kann  im Rahmen seines Vereinszwecks  wirtschaftlich tätig werden und dazu geeignete Gesellschaften gründen.  

 

§ 4 Mitglieder / Fördermitglieder / Mitgliederversammlung,

Mitglied, bzw. Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Verein unterstützt; Fördermitglieder haben kein Stimmrecht..

Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschließt die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliederversammlung faßt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Art der Mitgliedsbeiträge, über Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluß eines Mitglieds beschließen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluß vom Verein.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muß 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

– Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.

– Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.

– Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht de(s)(r) Revisor(s)(en) entgegen.

– Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

– Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen müssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden.

– Bei Nicht-Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung, z. B. bei Änderung des Vereinszwecks, ist eine Folge-Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist  unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen beschlussfähig; darauf muss in der Einladung hingewiesen werden.

– Die Mitgliederversammlung beschließt endgültig über Zahl und Zusammensetzung der vom Vorstand vorgeschlagenen Kuratoriumsmitglieder.

 

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.

Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Ein Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit als Geschäftsführer eine angemessene Vergütung erhalten.

Der Vorstand lädt schriftlich mindestens zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

 

§ 6 Kuratorium

Der Vorstand kann Künstler, Sponsoren und andere dem Vereinszweck nahestehende Persönlichkeiten als Mitglieder in ein Kuratorium berufen, das ihn bei seiner Arbeit berät.

Das Kuratorium soll mindestens zweimal jährlich zusammentreten.

Die Mitgliedschaft im Kuratorium endet durch Austritt, Tod oder Ausschluß durch die Mitgliederversammlung des Vereins.

 

§ 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein zur Unterstützung sozial bedürftiger Künstler, Stuttgart, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat,.

 

§ 8 Schiedsvertrag

Anliegender Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 9 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

 

 

 

 

 


letzte Bearbeitung dieser Seite: 28.01.2014