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Ein CENTRUM im Zentrum von Marbach
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OASE
IM CENTRUM
Vor
39 Jahren wurde das alte OASE–Kino in der Marbacher Güntterstraße 6
geschlossen. Seither diente es als Disco oder als Probenraum für den
Kulturverein „Südlich vom Ochsen“, als Supermarkt, als Drogerie und als Möbellager
– für lange Jahre ein ungastlicher Ort mitten im Zentrum von Marbach.
Es
hat viele Bemühungen gegeben, diese Räume dauerhaft wieder zu beleben. Sie
sind immer wieder gescheitert – an den Bauvorschriften, an starren
Richtlinien, an kontroversen Interessen und immer wieder am Geld.
Nun
hat sich eine Initiative gegründet, hier nach vierzig Jahren wieder ein Kino zu
eröffnen, das gleichzeitig auch für Konzerte und Theater geeignet ist. Das
Erdgeschoß unter dem neuen Kino in Form einer Arena-Hälfte bietet Platz für
ein großes Foyer mit Bistro und Café und viel Raum für Ausstellungen,
Kleinkunst, Gesprächsrunden und Lesungen. Mit bis zu 350 Plätzen wollen wir
diese Räume als CENTRUM nutzen und sie auch anderen Nutzern und Vereinen
anbieten.
Dabei wollen wir im Gegensatz zum alten Oase-Kino die Filme nicht in der Längsachse sondern quer zur Gebäuderichtung projizieren und auch die Bühne in dieser Richtung bespielen. Dadurch gewinnen wir unter der schiefen Ebene des Kino- und Theaterraums das große Foyer für Veranstaltungen, Café und Bistrobetrieb.
Das Gebäude wird sich durch die großen Scheiben zwischen den Säulen fast in ganzer Länge zur Güntterstraße hin öffnen; die lange Café-Theke entlang diesen Frontscheiben verbindet Gäste, Passanten und den Verkehr in dieser Marbacher Hauptstraße.
Wir
sind zuversichtlich, die für den Umbau und den laufenden Betrieb erforderlichen
Gelder aufbringen und erwirtschaften zu können; u. a. können wir dazu öffentliche
Mittel der Filmförderung des Landes und des Bundes einsetzen, mit denen der Um-
und Ausbau von Filmtheatern und anspruchsvolle Kinoprogramme in Form von Prämien,
Zuschüssen und zinslosen Darlehen gefördert wird. Die notwendigen
Eigenmittel wollen wir mit Veranstaltungen und aus dem Verkauf von Sitzplätzen
– 1.000 Euro bei 10 Jahre freiem Eintritt oder entsprechend kleinere Beträge
und Zeiten – einwerben.
Von
der Stadtverwaltung haben wir die grundsätzliche Zustimmung zur
Wieder-Umnutzung als Kino und für andere Veranstaltungen – auch schon in der
Zwischenphase bis zur Finanzierung, der Baugenehmigung und dem Beginn der
Bauarbeiten für die Kino-Theaterebene.
Für
die ersten Arbeiten und Aufwendungen, darunter Um- und Einbauten für Brandschutz und
sanitäre Einrichtungen, haben wir bereits einige Sponsorenzusagen, um die Räume
für Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen herrichten und
schon ab Mai nutzen zu können.
Für diese Sponsoringzusagen, und für die bereits erhaltenen und teilweise schon installierten Arbeits- und Sachspenden, wie eine komplette Küche, der Theken- und Video-racks, Leinwände, Dekorationsmaterial und des Kunstrasens zur Fußball-WM von der Firma Theaterbauten in Erdmannhausen, die auch die Kino-Theaterebene selbst bauen werden, für die Sitzmöbel, die Einrichtung der Telefonanlage, Überprüfung und Umbau der elektrischen Anschlüsse, nicht zuletzt für das nachhaltige Engagement des Eigentümers, des Architekten und die vielfältigen weiteren Ratschläge und Unterstützungen danken wir schon jetzt an dieser Stelle.
Wir hoffen, daß bis zur festlichen Eröffnung des neuen CENTRUMS uns diese und weitere Unterstützung weiter begleiten wird.
AKTUELLES - chronologisch Woche 16 - vom 17. - 23. April Vorbereitung und Treffen zur Vereinsgründung Fortführung
der Arbeiten zur Zwischennnnutzung: Einbau der Stromversorgung für Starkstrom-Theater-Beleuchtung
Ausarbeitung
einer Satzung mit Schiedsvereinbarung, |
Woche 15 - vom 10. - 16. April Vorbereitung
auf erste Veranstaltungen ab 20. Mai: Besprechung
mit Württembergischer Landesbühne: Vor-Absprachen über Programm für Theaterabende, Kinder- und Jugendstücke. Einzelheiten unter aktivitäten / theater - WLB Wer Interesse hat - bitte melden, um Stücke vorher anzuschauen. |
Montag, 3. April 2006: Beginn der Aus- und
Umbauarbeiten zur Zwischennutzung mit: Um- und Einbau der Toilettenanlagen für bis zu
300 Gäste Abbau des Lastenaufzugs zum Untergeschoß Tieferlegung des Zugangs zu Fluchttür und
Herren/Angest.-Toiletten Einbau einer Fluchttür mit Ausgang Ost zur Güntterstraße Brandschutzmaßnahmen im Eingangsbereich |
Woche vom 27. 3. bis 1. 4. 2006 Einbau einer Theke in großes Fenster Bau eines fahrbaren Projektionstischs für großes
Fenster Dekoration Trennwand zur Küche Anlieferung künstlicher Rasen für WM-Projektion Anschluß ISDN-Telefon- und Internet-Leitung |
Woche 12 vom
20.-25. 3. 2006
Einladung für Geschäftsleute in der Güntter-
und Marktstraße Aufbau einer Video- und Computer-Projektionsanlage Markierung für Bühne und Unterbau des zuküftigen
Kino/Theaters Gestaltung der Schaufenster in der Güntterstraße |
Woche 10 vom 6. bis 11. März 2006 Protokollierung der für Zwischennutzung
erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen |
Woche 9 vom 27. 2. bis 4.4.2006 Einzeltreffen mit Sponsoren: Klavier, Getränke Angebot Versicherung Begehung des Anwesens mit Architekt Weccard und
den Herren Böhler und Seiberling von Stadtbauamt und Ordnungsamt der
Stadt Marbach |
Woche 8 vom 20. bis 26. Februar Besprechung mit Volksbank Marbach Einzeltreffen Sponsoren – Fluchttür Arbeitsgruppe mit Kunstkreis Marbach: Formen der
Zusammenarbeit Treffen Initiative |
Woche 7 vom 13. bis 19. Februar Müllbeseitigung Reinigung Räume und Toiletten Projektvorstellung im Rathaus mit Bürgermeister
und allen Amtsleitern Transport, Aufbau und Anschluß Küche Tag der offenen Tür |
Woche 6 vom 6. bis 12. Februar Besprechung mit H. Böhler vom Stadtbauamt 1. Treffen mit Architekt Weccard Treffen mit H. Bernstein von P.A.S.S. –
Video-Ausrüstung? Arbeits-Brunch der Initiativgruppe |
Woche 5 vom 30. Januar bis 5. Februar Pachtvertrag mit Herrn Spieß Installation Gaszähler Reparatur Elektro Überprüfung Gasanlage und Heizung Erstes Treffen der Initiativgruppe: House Warming
Party |
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Wir bauen derzeit eine Film- und Kino-AG auf.
Wer Interesse hat an
Filme anschauen, darüber diskutieren
Filme lesen, schreiben, drehen
(Installationen, Video-Clips, Dokus, fiction)
Filme schneiden (eigene Filme, found
footage, Archivmaterial)
Filme vertonen, synchronisieren,
untertiteln:
bitte melden oder zum nächsten Treffen kommen.
Für unsere Video- und Werbe-Installation suchen wir gemeinsam mit dem Stadtarchiv alle Formen privater Film-Aufnahmen zu Marbach:
Ereignisse, Feiern, öffentliche und Familienfeste und andere Denk- und Sehenswürdigkeiten.
Wir bieten an, Super-8 oder andere Film-Formate auf DVD oder VHS zu überspielen. Wer will, kann die Original-Filme anschließend dem Stadtarchiv zur Verfügung stellen.
Württembergische Landesbühne Esslingen
Vorauswahl Stücke der Spielzeit
2005/2006
› Creeps
› Der graue Engel
› Deutschland. Ein Wintermärchen
› Efeu und die Dicke
› Ein Feuerwerk für den Fuchs
› Engel mit nur einem Flügel
› Fremdlinge im eigenen Haus
› Mozart bist du
› Wie Findus zu Pettersson kam
sorry, wir überarbeiten diesen Teil gerade.
Wir freuen uns aber über alte oder andere interessante Pressematerialien.
Kinoinitiative Marbach
Güntterstraße
6, 71672 Marbach,
Telefon (+49) (0)7144 8598-06; mobil: (0)173 343 6964
Konto 375864008 bei der Volksbank Marbach [60490150] - Kinoinitiative
mail: kino@filmmedia.eu
V.i.S.d.P.: Dieter Marcello, Schwabstraße 50, 71672 Marbach am Neckar
§ 1 Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt
dann Kino, Kunst & Kultur im
Centrum e. V.
Er hat seinen Sitz in Marbach am Neckar.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Einrichtung, der Betrieb und die Förderung
eines Zentrums für kulturelle Veranstaltungen in Marbach am Neckar – für
Kino, Theater, Musik, Kunst und Literatur.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Veranstaltungen im Zusammenwirken von Film und Kino mit anderen Kunst- und
Kulturforen.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
Der Verein kann im
Rahmen seines Vereinszwecks wirtschaftlich
tätig werden und dazu geeignete Gesellschaften gründen.
§ 4 Mitglieder / Fördermitglieder / Mitgliederversammlung,
Mitglied, bzw. Fördermitglied kann jede natürliche oder
juristische Person werden, die den Verein unterstützt; Fördermitglieder haben
kein Stimmrecht..
Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschließt die
Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung faßt mit der einfachen Mehrheit der
anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit
fest.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Art der
Mitgliedsbeiträge, über Fälligkeit und Höhe entscheidet die
Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B.
Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand
den Ausschluß eines Mitglieds beschließen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluß vom
Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muß
3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
– Die Mitgliederversammlung wählt den
Vorstand für 2 Jahre.
– Die Mitgliederversammlung beschließt
den Vereinshaushalt.
– Die Mitgliederversammlung nimmt den
Jahresbericht und den Revisionsbericht de(s)(r) Revisor(s)(en) entgegen.
– Die Mitgliederversammlung beschließt
über die Entlastung des Vorstands.
– Über Satzungsänderungen beschließt
die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Satzungsänderungen müssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt
werden.
– Bei Nicht-Beschlussfähigkeit einer
Mitgliederversammlung, z. B. bei Änderung des Vereinszwecks, ist eine
Folge-Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen beschlussfähig;
darauf muss in der Einladung hingewiesen werden.
– Die Mitgliederversammlung beschließt
endgültig über Zahl und Zusammensetzung der vom Vorstand vorgeschlagenen
Kuratoriumsmitglieder.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern.
Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, hierüber
werden schriftliche Protokolle angefertigt.
Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Mitglieder vertreten.
Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Ein
Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit als Geschäftsführer eine
angemessene Vergütung erhalten.
Der Vorstand lädt schriftlich mindestens zwei Wochen im voraus
mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der
Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte
entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig
durchzuführen.
§ 6 Kuratorium
Der Vorstand kann Künstler, Sponsoren und
andere dem Vereinszweck nahestehende Persönlichkeiten als Mitglieder in ein
Kuratorium berufen, das ihn bei seiner Arbeit berät.
Das Kuratorium soll mindestens zweimal jährlich
zusammentreten.
Die Mitgliedschaft im Kuratorium endet
durch Austritt, Tod oder Ausschluß durch die Mitgliederversammlung des Vereins.
§ 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein zur Unterstützung sozial
bedürftiger Künstler, Stuttgart, der es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat,.
§ 8 Schiedsvertrag
Anliegender Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.
§ 9 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die
Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der
Vereinsbeschlüsse.
letzte Bearbeitung dieser Seite: 28.01.2014